Informationen zu Wiederholungsprüfungen für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA-"Auffrischung")
Dieses Angebot ist genau richtig für Personen, welche bereits ein Rettungsschwimmabzeichen besitzen und dieses durch eine erneute Abnahme erneuern bzw. seine Gültigkeit verlängern möchten. Die DLRG empfiehlt, das Abzeichen alle 2-4 Jahre aufzufrischen. Für bestimmte Aufgaben sollte die letzte Abzeichenabnahme nicht älter als 2 Jahre sein.
Je nach Zweck oder Einsatz kann ein anderer Aktualisierungsrhythmus gelten, der vom Träger des Einsatzes ausgeht. Für einen Einsatz in der Schule richtet sich der Rhythmus z. B. nach dem Erlass des jeweiligen Kultusministeriums.
Auf dieser Seite möchten wir Dich über die zugehörigen Bedingungen informieren. Die Anmeldung ist jederzeit möglich, die Prüfungstermine werden dann mit den Ausbildern abgestimmt (die Prüfungen werden in der Regel im Rahmen eines laufenden Rettungsschwimmkurses abgenommen).
Für eine Wiederholungsprüfung des DRSA gelten folgende Bedingungen:
- Der Erwerb oder die letzte Wiederholung darf für den weiteren Einsatz als aktive/r RettungsschwimmerIn der DLRG vor maximal 2 Jahren stattgefunden haben*. Bei sonstigen Teilnehmern vor maximal 5 Jahren.
- Es wird erwartet, dass die Teilnehmer zur Prüfung den Lernstoff selbstständig aufgearbeitet haben.
- Bei der "Auffrischung" handelt sich um eine komplette Prüfung (Theorie und Praxis) nach den Vorgaben der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen". Alle Infos zu den geforderten Leistungen sind HIER zu finden.
- Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils ist der Besuch eines regulären Kurses erforderlich.
- Die Teilnahme an der Prüfung ist nur für angemeldete Teilnehmer möglich.
- Eine ausgefüllte und unterschriebene Prüfungskarte und die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand müssen vor Beginn der Prüfung vorliegen.
- Kosten/Prüfungsgebühr: für DLRG-Mitglieder der OG Parthenaue 15,- €, sonstige Teilnehmer: 35,- €. Darin enthalten sind Teilnahme- und Prüfungsbeitrag, Begleitbroschüre und ggf. die Nutzung der entsprechenden Bäder (die Tauch- und Sprungprüfungen müssen in der Sachsentherme Leipzig oder im Waldbad Naunhof abgelegt werden).Weitere Kosten können durch die Erste-Hilfe-Ausbildung entstehen, welche für die Zulassung zur Prüfung zu Silber oder Gold erforderlich ist.
Folgendes wird für die Ablegung einer Prüfung zur Auffrischung des DRSA vorausgesetzt:
- Besitz des entsprechenden Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) (der Rettungsschwimmausweis muss bei der Anmeldung vorgezeigt werden)
- Gute körperliche und schwimmerische Fitness: Aufgrund des kurzen Zeitrahmens besteht im Kurs keine Möglichkeit, Schwimmstile und Kondition zu trainieren. Lediglich die rettungsspezifischen Schwimmtechniken werden aufgefrischt.
Wenn Du größeren Trainingsbedarf hast, dann empfehlen wir Dir einen regulären Rettungsschwimmkurs über mehrere Wochen anstelle dieses Auffrischungskurses - Gesundheitliche Eignung für den Kurs. Dazu gehört u.a. auch die Fähigkeit, auf bis zu 4 Meter Tiefe abzutauchen. Vor den Tauchgängen erfolgt eine gründliche Sicherheitsunterweisung. Bitte tauche nicht, sofern diese Unterweisung noch nicht erfolgt oder von Dir noch nicht verstanden worden ist. Falls Verletzungen der Gehörorgane vorliegen oder es aus anderen Gründen nicht sicher sind, ob Du tauchen darfst, konsultiere bitte frühzeitig einen Arzt
- Ablegen der Prüfungen erfolgt ohne Hilfsmittel wie z.B. Schwimmbrille (gemäß Prüfungsordnung)
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs oder höhere Qualifikation, max. 2 Jahre alt
- Weitergehende Informationen:
- Merkblatt M3-002-15 (Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)
- Merkblatt M3-001-15 (Einsatz von Schwimmbrillen)
- Prüfungsfragenquiz für das Selbstlernen