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Information Öffentlichkeit

Sicher durch den Sommer

Veröffentlicht: 14.07.2026
Autor: Lutz Gansera | Team Öffentlichkeitsarbeit

Der Sommer ist da. Doch mit dem Start der Badesaison haben die ehrenamtlichen Helfer der DLRG wieder alle Hände voll zu tun: Im Vorjahr verloren deutschlandweit 393 Menschen ihr Leben im Wasser, darunter 13 Kinder im Alter von bis 10 Jahren.
Für Kinder können selbst Gartenteiche oder Planschbecken eine Gefahr darstellen, wenn Aufsichtspersonen abgelenkt sind. Da helfen auch keine Schwimmhilfen. Kleine Kinder haben einen anderen Körperschwerpunkt und verlieren leicht den Halt. Oft ertrinken Kinder lautlos und schnell. Schwimmen lernen ist daher die beste „Versicherung“ gegen das Ertrinken. Richtig schwimmen kann ein Kind erst, wenn es die Anforderungen des deutschen Schwimmabzeichens in Bronze erfüllt. Bis dahin gelten sie als Nichtschwimmer!

Aber auch geübte Schwimmerinnen und Schwimmer können ertrinken: Der Sprung ins kalte Wasser nach Überhitzung, üppige Mahlzeiten vor dem Schwimmen, Abbruchkanten in Seen, Brandung und Strömungen am Meer, Strudel an Buhnen und Brückenpfeilern sowie die unterschätzten „rückläufigen Wehre“ für Kanuten sind zu nennen. Eine Gefahr, vor der man nicht genug warnen kann, sind die Sog- und Schwellwirkung vorbeifahrender Schiffe an den Ufern größerer Flüsse, die selbst Erwachsene mitreißen können. Daher besteht an vielen Flussabschnitten von Elbe, Rhein etc. absolutes Badeverbot. Immer wieder werden zudem die eigenen Fähigkeiten überschätzt, insbesondere in Verbindung mit Alkohol. Menschen mit Vorerkrankungen sowie Ältere sollten ärztlichen Rat einholen und ebenfalls nur an bewachten Stellen schwimmen.

Dabei ist auch an bewachten Strandabschnitten auf die Strand-Sicherheitsflaggen zu achten: Die gehisste rot-gelbe Flagge steht für einen von Rettungsschwimmern beaufsichtigten Badeabschnitt. Weht die gelbe Flagge, so sollten nur geübte Schwimmer ins Wasser gehen. Ein zusätzlich aufgezogener orangefarbener Windsack weist auf ablandigen Wind hin, wonach auf Luftmatratzen verzichtet werden sollte. Ein Bade- und Schwimmverbot besteht hingegen bei gehisster roter Flagge (starke Strömung, Gewitter etc.), da hier auch für geübte Schwimmer Lebensgefahr besteht.

Körperliche Aktivitäten könnten, wenn möglich, in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt werden, und bei längeren Autofahrten sind Pausen einzuplanen. Wer dann noch den Hautschutz mit einem hohen Lichtschutzfaktor beachtet und als gesunder Erwachsener ca. 2 bis 3 Liter Flüssigkeit - über den Tag verteilt - zu sich nimmt, der kann den Sommer sicher genießen.
Schönen Urlaub, und ein herzliches Dankeschön an unsere Ehrenamtlichen!

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