Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Aufsichtspflicht

1. Die Aufsichtspflicht für die Trainer und Übungsleiter beginnt ab Trainingsbeginn mit der Übernahme der umgezogenen und geduschten Kinder/Jugendlichen am Beckenrand des Hallen- bzw. Freibades. Sie endet mit dem Entlassen der Kinder/Jugendlichen aus dem Trainingsbetrieb nach der Verabschiedung am Beckenrand. Wir machen hierbei ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Kinder/Jugendliche nicht der Aufsichtspflicht des Badpersonals unterliegen.
 
2. Es ist dem Trainer und Übungsleiter nicht möglich, mit den Kindern/Jugendlichen zur Dusche oder Umkleide zu gehen, da oftmals nachfolgende weitere Gruppen auf ihn warten. Dies liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten oder Jugendlichen selbst.
 
3. Die Erziehungsberechtigten nehmen zur Kenntnis, dass es für den Trainer und Übungsleiter nicht immer möglich ist, Kinder auf die Toilette zu begleiten (oftmals wäre die restliche Gruppe ohne Betreuer). Deshalb stimmen sie zu, dass die Aufsichtspflicht auf das Genehmigen des Austretens und die Rückmeldung danach beschränkt ist. Kinder, die nicht alleine auf die Toilette gehen können, sind von den Erziehungsberechtigten zu begleiten.
 
4. Ausdrücklich darauf hinweisen möchten wir, dass für die jeweiligen Trainingsgruppen nur die Benutzung des Wettkampf- oder Lehrschwimmbecken möglich ist. Alle weiteren Becken oder Einrichtungen (z.B. Rutsche) dürfen während des Trainingsbetriebes nicht genutzt werden.
 
5. Wenn ein Kind /Jugendlicher sich ohne Erlaubnis von der Trainingsgruppe zu dem Zwecke der Benutzung anderer Becken oder der Rutsche entfernt, endet die Aufsichtspflicht des Trainer/Übungsleiters mit sofortiger Wirkung.
 
6. Sollte der Trainer/Übungsleiter sich verspäten oder am Kommen gehindert sein, ist von ihm unverzüglich für Ersatz zu sorgen. Des Weiteren ist das Hallenbadpersonal zu informieren, damit die Kinder/Jugendlichen nicht ohne Aufsicht den Badebereich betreten können. Die Aufsichtspflicht beginnt dann erst mit Eintreffen eines Ersatzes.
 
7. Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung muss das Kind /der Jugendliche bei seinem jeweiligen Trainer/Übungsleiter abgemeldet werden, ansonsten droht
bei 3-maligem unentschuldigten Fehlen der Verlust des Platzes in der Schwimmgruppe.
 
All diese Hinweise dienen ausschließlich der Sicherheit der Kinder/Jugendlichen und der Trainer/Übungsleiter sowie des reibungslosen Ablaufes des Schwimmtrainings.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.